Eine Bestätigung dass der Karteninhaber "Arbeiter/Resident im Ausland" ist.
Ein Visum hat man nur als Besucher...alle anderen haben eine Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis (oder noch eine unbefristet Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltsberechtigung).
Da man verpflichtet ist sich beim Konsulat anzumelden, macht das auch eigentlich jeder.....allein schon wegen der ollen Briefmarke die man sonst zur Ausreise immer kaufen muss (Carte de sejour lässt grüssen)
LG Simla