Hallo,
habe gerade eine tendenziell positive Nachricht vom Landesgericht erhalten.
Vielleicht ist diese Info für andere ebenfalls interessant:
Alle EU-Bürger haben ein Recht auf die Vereidigung als Übersetzer oder Dolmetscher, die Nicht-EU-Bürger können theoretisch vereidigt werden, haben aber kein Recht darauf. Das hängt dann vom Sachbearbeiter ab.
Da ich mich eine Weile mit dem Sachbearbeiter am Telefon unterhalten habe, bin ich nun vorsichtig optimistisch.
Ich habe irgendwie das Gefühl, dass ihr mich für geldgierig haltet. Das macht mich traurig, weil es ganz sicher nicht so ist
Momentan mache ich mir einfach große Sorgen ums Geld: meine Frau macht ein Aufbaustudium und verdient nichts. Früher habe ich mir nicht vorstellen können was es heißt alleine für alles zu sorgen.
Momentan denke ich nur ans Arbeiten, Arbeiten, Arbeiten....
@ marini
Diese Info habe ich noch in Wikipedia gefunden:
Zitat:
In der Bundesrepublik Deutschland muss ein Dolmetscher dafür beeidigt sein - bspw. hat aber ein Richter in Ausübung seiner richterlichen Freiheit die Möglichkeit einen beliebigen, seiner Meinung nach geeigneten Sprachkundigen ad hoc zu vereidigen.
Da bin ich aber beruhigt, dass alles soweit in Ordnung war.
LG,
Annadi