Man weiß es nicht ...
Dazu kommt, es ist eine ANSPRUCHSEINBÜRGERUNG - der Gute i seit 1989 in Deutschland.
Will nur sagen, am Anfang klingt das Ganze mit den paar Unterlagen, die beizubringen sind, sehr unspektakulär; aber dann.
Und "nur" deutsche Gründlichkeit kann das auch nicht mehr sein; ich hätte vorab nie gedacht, welche Unterschiede im Umgang mit Deutschen und Nichtdeutschen behördlicherseits gemacht werden bzw. dass ein "Verwaltungsverfahren" dieser Art in D überhaupt möglich ist.
Schaumermal wie das noch ausgeht.