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urlaub mit wau wau... #255587
21/05/2008 22:43
21/05/2008 22:43
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LOE090309 Offline OP
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LOE090309  Offline OP
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kleine info für urlauber mit wau wau..... also vor dem urlaub zum arzt.... will doch unseren liebling nicht in tunesien lassen...

Soll der Hund mit in den Türkei-Urlaub, muss der Halter jetzt unter Umständen schnell mit ihm zum Tierarzt. Das gilt auch, wenn es nach Marokko, Tunesien oder Ägypten gehen soll.

Denn bei der Heimreise aus einem dieser Länder muss der Tollwutimpfschutz des Vierbeiners anhand des «Antikörperspiegels» nachgewiesen werden, wie die Bundestierärztekammer in Bonn erklärt.

Das geht nur, wenn rechtzeitig vor dem Urlaub ein Bluttest gemacht wurde. Wer darauf verzichtet, muss sich darauf einstellen, dass dem Hund die Einreise nach Deutschland verwehrt wird.

Re: urlaub mit wau wau... [Re: LOE090309] #255593
21/05/2008 23:04
21/05/2008 23:04
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Merkblatt für die Einfuhr von Haustieren nach Deutschland

Die jeweils gültigen und ausführlichen Bestimmungen können der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz entnommen werden.

http://www.bmelv.de

Seit dem 3. Juli 2004 gelten für die Einreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) aus Drittländern die Regelungen einer neuen Europäischen Verordnung.

Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut. Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der EU.

Pro Person können höchstens 5 dieser Heimtiere mitgeführt werden.

Für die Einreise in die EU-Mitgliedstaaten (außer Irland, Malta, Schweden und Vereinigtes Königreich) aus sogenannten gelisteten Drittländern (aktuelle Liste s. http://www.bmelv.de, z.Zt. auch Tunesien!) muss jedes Tier durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Transponder gekennzeichnet sein und in einem Begleitdokument der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden (inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit nach WHO-Norm; die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers).

Ist das Herkunftsland nicht gelistet und somit die dortige Tollwutsituation und ihre Überwachung unklar oder bedenklich (z.Zt. auch Tunesien !), müssen die Tiere vor der Einreise zusätzlich einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen worden sein. Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen.

Dabei hat die Blutentnahme ein in dem jeweiligen Drittland autorisierter Tierarzt vorzunehmen. Die Blutuntersuchung selbst muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor erfolgen. Hierzu muss die Blutprobe an eines der zugelassenen Laboratorien gesendet werden ( s. hierzu ebenfalls unter http://www.bmelv.de ). Es wird empfohlen, vorher mit dem betreffenden Labor Kontakt aufzunehmen, um den Versand der Blutprobe abzustimmen. Sofern der Impfschutz nach der Blutuntersuchung vorschriftsmäßig aufrechterhalten wird, muss diese Impfung nicht wiederholt werden.

Die 3-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinfuhr von Heimtieren aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU, wenn bei diesen Tieren vor der Ausreise aus der EU eine Blutuntersuchung mit positivem Ergebnis durchgeführt wurde und dies im Heimtierausweis dokumentiert ist.

Für die Einfuhr aus Tunesien bedeutet dies konkret, dass jedes Tier durch entsprechende Tätowierung oder Transponder gekennzeichnet sein muss und dass bei jedem Tier eine Blutuntersuchung erforderlich ist.

Die zuvor genannten Einreisebedingungen müssen mit einer "Gesundheitsbescheinigung für nicht gewerbliche Verbringungen von Hunden, Katzen und Frettchen aus Drittländern in die Gemeinschaft" nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung hat ein amtlicher oder autorisierter Tierarzt auszustellen. Zusätzlich sind Belegdokumente, wie Impfausweis oder Nachweis über die Blutuntersuchung, mitzuführen.

Die meisten der im Großraum Tunis ansässigen Tierärzte kennen sich mit dem Verfahren aus und können die entsprechende Bescheinigung auf dem geforderten Vordruck ausstellen. Voraussetzung ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen.Werden die Tiere von keiner Person begleitet, sondern als "unbegleitete Fracht" transportiert, bedarf es einer "Gesundheitsbescheinigung für die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen zu Handelszwecken in die Gemeinschaft" . Die im Großraum Tunis ansässigen Tierärzte kennen sich mit diesem Verfahren ebenfalls aus.

http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/04/Konsularischer__Service/seite__haustier.html

Re: urlaub mit wau wau... [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #255644
22/05/2008 12:42
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Bestimmungen für die Schweiz:

http://www.bvet.admin.ch/ein_ausfuhr/01210/01229/index.html?lang=de

Reisen mit Heimtieren - Souvenirs – Lebensmittel:

http://www.bvet.admin.ch/themen/01614/index.html?lang=de

Import - Pferde aus Drittländern:

http://www.bvet.admin.ch/ein_ausfuhr/01210/01229/01232/index.html?lang=de

Hunde, Katzen, Frettchen aus Drittländern:

http://www.bvet.admin.ch/ein_ausfuhr/01210/01229/01231/index.html?lang=de

(Gesuchsformular etc.)

LG Pina

Re: urlaub mit wau wau... [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #265094
05/07/2008 23:48
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Guten Abend

Habe dieses Thema hochgeholt, weil ich kein neues dazu eröffnen wollte. Meine Frage:

Weiss jemand aktuell und kann mir kurz auflisten, welche Papiere/was man vorweisen muss, wenn man einem Hund mit nach TN in Urlaub nehmen möchte? Hat sich evt. was geändert? Es geht mir darum, den Hund auch wieder aus dem Land zu bekommen...
Und bis 6kg dürfen sie in den Passagierraum, ist das noch korrekt?

@ Claudia
Wurde das mit der Tierrubrik eigentlich nicht angenommen?

LG Pina

Re: urlaub mit wau wau... [Re: LOE151215] #265229
06/07/2008 18:07
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Hallo ;-)

Habe selber nochmals recherchiert und dies gefunden:

- Tiere bis 5kg und Korb/Tasche bis 1kg (also insgesamt 6kg)
dürfen mit ihrem Besitzer in den Passagierbereich.

Folgendes muss vorhanden sein:

1. Impfung gegen Tollwut und Staupe
2. Chip
3. blauer Heimtierausweis
4. TITA Bestimmung
5. amtsärztliches Attest/Zeugnis


Beitrag von "doladecrisan" letztes Jahr zum Thema:

" Beim Zoll mußten wir dann mit allen Papieren, Tollwut, Impfpaß, Tierpaß, amtsärztl. Zeugnis zum Tierarzt, der hat uns tun. Papiere für den Hund gegeben ( 10 min ) und alles war gut.- Auf dem Rückweg die Italiener haben uns gar nicht angeschaut, Paß ,und gute Reise...."

Demnach muss man also anscheinend zu einem tunesischen Tierarzt..!?

Ich werde mich jedenfalls vor einer allfälligen Reise mit Hund noch gründlich beim Tierarzt informieren. Denn mir ist nicht ganz klar, ob das Attest übersetzt werden muss, was die TITA Bestimmung ist (entweder das Attest oder die TITA Bestimmung ist wohl ein Bluttest vor dem Urlaub, nenn bei der Heimreise aus TN muss der Tollwutimpfschutz des Vierbeiners anhand des «Antikörperspiegels» nachgewiesen werden), ob man den blauen Heimtierausweis vom Tierarzt oder vom Züchter erhält und in welchem Alter die Impfung gegen Tollwut und Staupe gemacht werden kann.

Viele Grüsse
Pina