Hallo,
falls dieses Thema schon existiert... entschuldigung, habe nicht die Zeit gehabt viel danach zu suchen.
Meine Frage:
Kind ist in Deutschland geboren. Hat 2 Namen die gleichberechtigt sind und beide in der Geburtsurkunde stehen.
Bei der Meldung des Kindes im tunesichen Konsulat und beim ausstellen eines Passes für das Kind: Welcher Name wird von denen eingetragen? Die Namen die man angibt, oder nur der arabische Name, oder die Namen die in der Geburtsurkunde stehen?
Mein Mann meint, dass ein tunesisches Kind von der Botschaft automatisch nur den tunesischen Namen eingetragen bekommt.
Also bei unserem Sohn dann der eigentlich Lukas Jasim heisst würde dann im tunesischem Pass nur Jasim stehen.
Wisst ihr wie das vor sich geht?