Ja, Daya, das hatte ich dann auch noch gesehen.
Du hast aber "falsch zitiert".
Das Fernsehgerät in sousse-annes Beitrag war ja gerade das Beispiel dafür, dass es NICHT vom Taschengeldparagraf gedeckt ist.

Aber das Problemchen dürfte mittöerweile ja gelöst sein.
[winken1]