Mein Standesbeamtin meinte, sie brauch für die Befreiung durch das OLG
eine legalisierte Geburtsurkunde, eine legalisierte Meldebescheinigung, eine beglaubigte Kopie des Reisepasses und eine legalisierte Ledigkeitsbescheinigung, also all das was die Botschaft auch braucht..deshalb geh ich von doppelt aus..hm ich weiß auch nichte mehr..