Claudia wie du schon geschrieben hast, wird so ein Gesetzt niemals im Licht kommen, solange
Die deutsche und fransozische Botschaften in Tunesien regieren..
denn im Deutschen Recht gibt es keine Zweitfrau und somit auch keine Ledigkeitsbescheinigung.
Aber wenn wir annehmen, dass so ein Gesetzt geben würde, ist was ihr schreibt nicht logig.
Weil wenn wenn ein Tunesier verheiratet ist, wid er auch sogar in Tunesien keine Ledigkeitsbescheinigung bekommen aber der Unterschied ist, dass er nur nochmal in Tunesien heiraten darf.
Aber wenn ein Tunesier noch ledig ist, kann er hier in Deutschland heiraten. Nach dem deutschen Gesetzt darf er nicht mehr heiraten hier aber in Tunesien.
MfG