Der Sprachtest hat mit der Verpflichtserklärung nichts zu tun, diesen braucht man immer und dieser muss bei der Beantragung der Familienzusammenführung + Verpflichtserklärung usw. vorgelegt werden.

http://www.goethe.de/Ins/tn/tun/lrn/deindex.htm

Claudia