[quote=tunsi2004]
In unser Zeit, gibt zusätzliche gründe, wie zum Z.B: Binationale Ehen, wo zwischen einen Muslim, und eine europäische Frau, die noch nicht gläubig ist, darf er natürlich eine andere muslimische Frau heiraten, bevor er sich scheiden lässt, oder weil vielleicht Kinder dazwischen sind . Und dann müssen sich dort die Gesetzgeber schlau machen, um den Rechte des Mann zu schützen, wie Z.B:
Wenn die Deutsche Botschaft (wie Claudia gesagt hat) dies nicht erlauben sollte,müssen die ämte in Tunesien eine Ledigkeits Bescheinigung geben, und somit werden alle Hindernis abgehoben.
Gruß-
Tunsi
Ja klar tunsi, das mit der binationalen Ehe als Grund für eine Zweitfrau steht natürlich auch so im Koran, stimmts?

Mit diesem Statement möchtest du doch nur wieder provozieren.
Ich fand deine Erklärung echt gut, bis ich zu diesem Absatz gelangt bin. Wenn du meinst, dass du solche Sticheleien brauchst
