Original geschrieben von: 8SuSu8
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Ausländer dürfen formlos die Gegenstände ausführen, die sie für persönliche Bedürfnisse im Lande gekauft haben. Der Zoll kann bei allen tunesischen Waren, die den Wert von 30 tD überschreiten und keinen Handelscharakter haben, die Vorlage einer bezahlten Rechnung und die Bescheinigung über den Umtausch der zum Kauf benötigten Geldmittel verlangen. (Daher immer an eine Rechnung denken und die Geldumtauschbelege aufbewahren). 


Meinen die 30 Dinar oder 30 000 Dinar...das t verwirrt mich...tausend oder tunesische???


TD...Tunesische Dinar! ;\)


Ein Lächeln bewirkt soviel...