Original geschrieben von: bousa
sollte dann ne Ablehnung von der Botschaft kommen, kannst du und solltest du dir nen Anwalt nehmen.Vorher bringt das garnix.. ;\)


meinst du ich hier von deutschland aus? geht das denn?





Aber ja....allerdings erst nach dem 2.abschlägigen Bescheid! Bei dem gehts dann auch nicht mehr ohne Anwalt! Du klagst dann praktisch in seinem Namen..


Ein Lächeln bewirkt soviel...