Mehrstaatigkeit Mit diesem Begriff ist gemeint, dass eine Person mehr als eine Staatsangehörigkeit besitzt.
Mehrstaatigkeit ist bereits jetzt in Deutschland keine Seltenheit: Schätzungen gehen von zwei Millionen Mehrstaatern aus. Sie kann aus einer Vielzahl von Gründen entstehen, zum Beispiel bei Kindern aus binationalen Ehen. Deutsche Mehrstaater haben in Deutschland die gleichen Rechte und Pflichten wie alle Deutschen. Probleme für die deutsche Gesellschaft sind aus der Mehrstaatigkeit nicht entstanden.
Dennoch geht auch das neue Recht vom Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aus: Beim Geburtsrecht müssen sich die Betroffenen nach Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Bei der Anspruchseinbürgerung müssen sie die Aufgabe oder den Verlust der anderen Staatsangehörigkeit nachweisen.
In beiden Fällen gibt es Ausnahmen. Begriffe, die in der öffentlichen Diskussion um die Hinnahme von Mehrstaatigkeit oft verwendet werden, sind "Doppelpass" und "doppelte Staatsangehörigkeit".
Quelle:
http://www.einbuergerung.de/47_44.htm