BVerwG
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1 C 20.96
Rechtsbereich/Normen: RuStAG
Einstellung in die Datenbank: 1998-10-10
Bearbeitet von: Anna Seelentag
Quelle: afp

Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche
Deutsche, die mit einem Italiener / einer Italienerin verheiratet sind und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, können die italienische Staatsbürgerschaft erwerben, ohne die deutsche zu verlieren.

So urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Zwar sehe das "Übereinkommen zur Verringerung von Mehrstaatigkeit" von 1963, dem neben Deutschland und Italien auch andere europäische Länder beigetreten sind, vor, daß seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit verliert, wer aus freiem Willen die Staatsangehörigkeit eines anderen Unterzeichnerstaates annehme. Jedoch hätten sich die Italiener vorbehalten, ihren Staatsangehörigen in solchen Fällen dann nicht automatisch die italienische Staatsangehörigkeit zu entziehen, wenn diese weiterhin in Italien leben. Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, daß wegen des völkerrechtlichen Grundsatzes der Gegenseitigkeit Gleiches auch für Deutsche gelten müsse, die zwar die italienische Staatsbürgerschaft annähmen, aber weiterhin in Deutschland blieben.

http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl00857.html