OVG Lüneburg
1998-04-15
13 L 3332/95
Rechtsbereich/Normen: RuStaG, AuslG
Einstellung in die Datenbank: 1998-06-11
Bearbeitet von: Anna Seelentag

Doppelte Staatsbürgerschaft - ausnahmsweise erlaubt
Ausländer können in Ausnahmefällen die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen, ohne vorher von ihrem Herkunftsland ausgebürgert worden zu sein.

So entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Fall eines seit 1970 in der Bundesrepublik lebenden Arztes aus dem Iran. Er hatte alles unternommen, um von seinem Heimatstaat ausgebürgert zu werden. Dieser entließ ihn jedoch nicht aus der Staatbürgerschaft. Wegen der Sorge um im Iran lebende Familienangehörige könne dem Mann nicht zugemutet werden, sich noch vehementer um seine Ausbürgerung zu bemühen, stellten die Richter fest. Der Arzt habe einen Rechtsanspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl00828.html