Hi,

wenn die Eltern beide keinen D-Paß hatten, hat das Kind auch keine deutsche Staatsbürgerschaft. In Deutschland gilt die Abstammungs-Staatsangehörigkeit. In den USA gilt z. B. die Territorial-Staatsangehörigkeit... oder wie man das nennt.

Bei einer Bekannten ist genau das der Fall, daß ihre Eltern beide Tunesier sind, sie wurde in D geboren und ist mit fünf oder sechs Jahren nach TN gegangen.

Wenn sie bei Vollendung des 14. oder 16. Lebensjahres in D gewesen wäre, hätte sie den dt. Paß bekommen können, sagt sie. Da das aber nicht der Fall war, hat sie keine dt. Staatsbürgerschaft.

LG, Alibaba