Hallo
da sich einige Gesetze in Sachen Ausländerrecht etc. geändert haben in den letzten jahren, waren auch sicher einige Fristen davon betroffen. In Bayern war es jedenfalls bis 2005 so, das nach der Einreise bzw. der Hochzeit ein Visum für drei jahre erteilt wurde. Mein Mann hat gerade die Niederlassungserlaubnis beantragt...
@ Sina_marie : ist der Mann deiner Freundin Araber oder Türke? Für diese gibt es eine Sonderregelung. Wer 1 Jahr unbefristet bei einem Arbeitgeber angestellt ist, erlangt nach einem Jahr eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis. Da spielt dann keine Rolle merh, welcher Familienstand da ist.
MfG