es gibt aber auch ABH's, die nach dem ersten jahr direkt die unbefristete AE ausstellen.

das ist gesetzlich gar nicht möglich.
Für eine Niederlassungserlaubnis muss u.a. (!!!) die Eheschliessung UND die eheliche Lebensgemeinschaft mind. 2 Jahre erfolgt sein!
LG Simla
@simla, damals (1999) war es aber so... der mann einer freundin hat nach 1 jahr unbefristet bekommen, wie weiß ich nicht
manch einer hat am anfang auch nicht 1 jahr bekommen, sondern direkt 3 jahre.
ist hier aber auch irrelevant, da allein das baby garant für den aufenthalt ist, solange eben der personensorge nachgekommen wird - und dafür MUSS KEIN GEMEINSAMER wohnsitz da sein - sprich er kann in eine eigene whg, aber eben für das kind bezugsperson sein und es reicht aus