Original geschrieben von: sunnygirl1975

es gibt aber auch ABH's, die nach dem ersten jahr direkt die unbefristete AE ausstellen.

das ist gesetzlich gar nicht möglich.
Für eine Niederlassungserlaubnis muss u.a. (!!!) die Eheschliessung UND die eheliche Lebensgemeinschaft mind. 2 Jahre erfolgt sein!
LG Simla