so weit ich weiß, muss er nicht zurück, wenn er zusammen mit dir die kindessorge übernimmt.
dies heißt nicht, dass er mit der kindsmutter zusammen leben muss. es bedeutet lediglich, dass beide das sorgerecht haben und den umgang mit dem kind wünschen und ihn auch pflegen.

nach hiesieger gesetzeslage hat jedes DEUTSCHE kind ein recht darauf, dass der vater desselben eben hier ist. egal welche nationalität. so ist mein kenntnisstand. bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

mein ex hat nach 1 jahr visum dann nochmal ca. 2 jahre AE bekommen, da der pass dann auch ablief. mit dem neuen pass war dann die unbefristete AE drinnen.
es gibt aber auch ABH's, die nach dem ersten jahr direkt die unbefristete AE ausstellen.

lg, & viel glück,
sandra