liebe claudia,

danke für die info mit ben amor. ich habe heute mit ihm gesprochen. er war sehr
freundlich und hat mir gesagt, dass ein deutscher ehevertrag in tunesien nicht anerkannt wird.

aber für den fall, dass beispielsweise gütertrennung gewollt ist, sollte die auf jeden fall auf der heiratsurkunde vermerkt sein. der standesbeamte würde die frage nach güterstand stellen.

@all
ich habe noch einen link gefunden, den ich ziemlich hilfreich fand:

http://www.verband-binationaler.de/eheschliessung/

aber richtig weiter gekommen bin ich noch nicht. ich bin mir noch nicht ganz sicher,
ob ich die variante des ehevertrages aufgeben. nach meinem bisherigen verständnis
sollte eine ehe geschieden werden, wird sie nach dem recht des landes geschieden, in dem der lebensmittelpunkt stattgefunden hat. die bedeuted für mich (laieninterpretiert), dass auch eine in tunesien geschlossene ehe nach deutschem recht geschieden werden kann, wenn in deutschland der lebensmittelpunkt gewesen sein würde - und wer kann das heute zu 100 % ausschließen.

auch wenn ich es richtig verstanden habe, sind mögliche unterhaltszahlungen durch das deutsche scheidungsgesetzt vorgesehen - wenn nichts anderes vereinbart ist.

nicht das der eindruck entsteht, ich würde weisheiten von mir geben. nein, dass sind leider alles unsicherheiten, fragen die ich für mich gerne beantwortet hätte ...

sobald ich etwas mehr informationen habe, melde ich mich wieder.

lieben gruss, bella