Hallo..

Kindesunterhalt ist nicht pfändbar, da er ein Einkommen der Kinder darstellt. Das müsste auch für das staatliche Kindergeld gelten.

MfG

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Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.

Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.