Original geschrieben von: Jule1980
Der Dienstplan ist arbeitsrechtlich ein Dokument und es gilt, ihn als solches zu behandeln. Eintragungen und Änderungen müssen zweifelsfrei nachvollziehbar sein:
„Neben der Wahrheit muss das Dokument auch Klarheit schaffen.“

Quelle: http://www.pflegewiki.de/wiki/Dienstplan


Dankeeeee! Wäre sonst heute schon das zweite Mal, dass ich an mir gezweifelt hätte!


Ein Lächeln bewirkt soviel...