hi,

also in jedem betrieb ab 5 auszubildene oder jugendliche beschäftigte gibt es eine JAV (jugend arbeiter vertretung), die ist für die angelegenheit zuständig.

ist das krankenhaus ein privates oder öffentliches???
wenn es öffentlich ist, dann hat es mit sicherheit eine jav und ist auch für die auszubildenen im krankenhaus zuständig, egal ob sie in der küche sind.

als erstens muss er mit seinen ausbilder kontakt aufnehmen, wenn es nicht klappt, dann mit den vorstand der jav und die helfen ihn und gehen, wenn es nicht besser wird bis zum personalrat.

wenn das thema dort benhandelt wird, kann sogar der ausbilder zu verantwortung gezogen werden, weil er nichts dagegen unternommen hat.
dein mann könnte das gelichbehandlungsgesetz (GG) und Art. 1 des GG beim verteter der jav anschneiden, dann hat er auf jeden fall eine kleine chance.

ich wünsch dir und deinem mann viel viel glück!!!


Die beste Rede ist die Wohlerzogene,
wenn du redest, so muss deine Rede besser als dein Schweigen sein...