Antwort auf:
@sajana
Hab deine Antwort nochmals gelesen, und nun kapiert was du meinst.
Unser Sohn steht im Testament keine Frage, aber ich meinte sobald man dort "Besitz" hat, und nicht klar und deutlich ein Erbe benannt ist, wird das nach der tun. Erfolge aufgeteilt. Sprich das Kind bekommt nicht alles allein, 1/2 bekommt z.b das kind, 1/3 Bruder 1, 1/3 Onkel 2 usw. Daher meinte ich das, ich
das einfach sicher regeln wollte, das das nur an ihn geht. Verstehst ???


Ja klaro ich verstehe und wußte das sogar sehr gut und ich weiß auch wie die Erbfolge dort geregelt ist - deshalb immer mein Rat - komplett aufs Kind und zur Not warten bis das volljährig ist, aber nur dann hat man die ganze Verwandtschafts-Mischpoke dort komplett draussen und wie gesagt Regelung bei Trennung hin oder her, die Kohle kriegt man erstens nicht mehr vom Preis her und zweitens auch nicht mehr zu nem vernünftigen Wechselkurs ausser Landes - denn man kann immer nur so kalkulieren, dass was du dort reinträgst kriegst du in der Regel nicht mehr raus, also meine Wahl wäre deshalb immer, es ist besser das Kind kann alleine zu 100% darüber verfügen, zur Not wenn es erwachsen ist - aber mit seinem Kind versteht man sich in der Regel ein Leben lang gut, wenn man nicht schlimme Fehler macht, und das würde es einem auch ermöglichen ohne Heck Meck des Ex oder der Verwandtschaft dort im Rentenalter zu leben - weil es gehört dem Ex nix, sondern dem Sohn oder der Tochter.... ;\) - das Wertvollste ist sowieso das Grundstück auf lange Sicht gesehen und nicht die Hütte die draufsteht...will damit sagen, der Nachwuchs hat damit auch die Möglichkeit etwas mit Wertsteigerung zu verhökern wenn volljährig, eine weitaus bessere Investition als sich gerichtlich damit rumzuschlagen und zu ärgern, was man vielleicht nach ner Trennung ausbezahlt bekommt.