Eine formale Registrierung ist nur interessant, wenn z.B. die Steuerklasse berücksichtigt werden soll oder staatliche Leistungen bezogen werden sollen (auch Krankenversicherung etc.).

Eine zivilrechtmäßig in Tunesien geschlossene Ehe (also keine "Moschee-Ehe") ist jedoch in jedem Falle auch in Deutschland rechtsgültig, weil beide Staaten Unterzeichner eines entsprechenden Abkommens zum Personenstand sind.

So gesehen wäre der Mann dumm, wenn er sich scheiden ließe, denn er hat als Ehegatte u.U. einen Unterhaltsanspruch, wenn er z.B. arbeitslos oder krank ist.

In welcher Höhe ein solcher Anspruch besteht, ist eine andere Frage, da ihr vorher wohl kaum zusammengelebt habt, konnte man da nicht von einem "erwrobenen Lebensstandard" reden und es dürften m.E. lediglich ortsübliche Zahlen zugrundegelegt werden können.

Jedoch - wie gesagt, hier ist es unabdingabr, einen Anwalt hinzuziehen, der sich auf dieses Fachgebit spezialisiert hat.