Wenn ihr in Tunesien geheiratet habt, hat er m.E. ohnehin keinen Anspruch auf Unterhalt, da der nur bis zur Scheidung gezahlt wird. Hier ist es u.U. wichtig, ob Du in Deutschland die Scheidung eingereicht hattest.

Du solltest allerdings unbedingt einen Anwalt aufsuchen, wenn z.B. die Ehe noch immer besteht - hier müßte dann auch festgestellt werden, ob die Forderung mit einem Gerichtsurteil in Tunesien unterstützt wird oder es einfach nur erst einmal eine Privatforderung ist. Der Anwalt sollte auf internationales Personenstandsrecht / Privatrecht spezialisiert sein. Je nach Einkommenslage oder Rechtsschutzversicherung könntest Du auch u.U. Hilfen bekommen, das kann Dir aber der Anwalt dann auch näher sagen.