nochmal zum thema VE:
da ich seit ende 2004 wieder in sachsen lebe, war mir auch angst und bange, dass mein verdienst nicht ausreichen könnte, da der doch um einiges unter dem in FFM liegt.
ich war letzten oktober hier beim bürgerservice, ich musste nicht zur ABH. der bürgerservice ist quasi die örtliche außenstelle des landratsamts - zu letzterem zählt auch die ABH.
ich musste die letzten 3 verdienstbescheinigungen vorlegen, die unbefristetheit meines arbeitsvertrags belegen (also hab ich den mitgenommen), meinen mietvertrag mitbringen. außerdem wurde gefragt, ob kinder in meinem haushalt leben und wer noch. da kindergeld und unterhalt(svorschuss) auch als nettoeinkommen zählen und andererseits pro im haushalt lebender person pauschalbeträge für die lebensführung abgezogen werden.

wie hoch die beträge sind, weiß ich nicht. die dame meinte auch, dass der rechner das automatisch anhand der eingespeisten daten (bundesland, ort, gehalt, miete, unterhaltsvorschuss, kindergeld, personenzahl) errechnet.
am ende steht da nur lapidar "die Liquidität der einladenden Person ist ausreichend".
oder eben auch nicht.

bei mir war sie das... und ich selber seh das gg monatsende immer etwas anders *zwinker*

ach ja, ausweisen musste ich mich auch. und es ist ganz ratsam, wenn man neben namen und adresse des eingeladenen auch dessen reisepas-nummer parat hat. so ist die VE tatsächlich nur auf die eine person mit dem einen pass gültig... ich für mich fand das sicherer... zumal dann auch das amt sieht, dass man eben nicht nur grad den namen so halbwegs weiß...

sandra