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Besuchervisum.... #245246
01/04/2008 12:32
01/04/2008 12:32
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sina_marie Offline OP
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sina_marie  Offline OP
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Guten morgen,
vielleicht wurde das Thema schon mal besprochen,aber ich stelle sie nochmal...

Mein Mann lebt ja nun in D.land!!wie ist das jetzt wenn uns mal sein Papa aus Tunesien besuchen kommen will!
Ist sowas möglich, mit einem Besuchervisum?
Er musste letztes Jahr a.d. Botschaft ein Formular unterschreiben das ``das Nachrücken weiterer Famiienmitglieder ist nicht gestattet!`` ???

Wurdet ihr schon mal von Familienmitglieder besucht,wenn ja,wie war das?!

vielen dank für eure Antworten, freu mich schon... \:\)

Re: Besuchervisum.... [Re: sina_marie] #245250
01/04/2008 12:44
01/04/2008 12:44
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majnuna_kbira Offline
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majnuna_kbira  Offline
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Natürlich ist es kein Problem, mal den Papa nach Deutschland einzuladen. Aber entweder muss er eine Arbeitsstelle haben oder schon Rentner sein, denn als Arbeitsloser wird das Visum meistens abgelehnt.
Euer Nettoeinkommen muss monatlich 1.500 € betragen, damit ihr jemaden einladen dürft, da ihr ja für diese Person bürgen müsst. Aber da kannst du auch einfach nochmal die Ausländerbehörde in eurer Stadt anrufen.
Falls ihr nicht so viel Einkommen habt, könnt ihr auch Familie oder Freunde fragen, ob sie weiterhelfen...
Außerdem muss eine Versicherung für die Person abgeschlossen werden, aber die gibt es schon recht günstig!
Ich hoffe, ich konnte dir ein bißchen weiterhelfen.





Re: Besuchervisum.... [Re: sina_marie] #245251
01/04/2008 12:45
01/04/2008 12:45
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Hayati Offline
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Hallo...

meine persönliche Erfahrung liegt schon länger zurück und betraf meine Exschwägerin aus Syrien. Sie flog nach Montreal mit Zwischenstopp in FFM und wollte uns paar Tage besuchen. Das ging recht unkompliziert mit Mietvertrag, Einkommensbescheiden von mir und meinem mittlerweile verstorbenen Expartner hin, Antrag ausgefüllt und dann war das ok. Ob das heute immer noch so geht weiss ich aber nicht.

MfG



Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.

Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.

Re: Besuchervisum.... [Re: majnuna_kbira] #245258
01/04/2008 12:59
01/04/2008 12:59
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 Original geschrieben von: majnuna_kbira
Euer Nettoeinkommen muss monatlich 1.500 € betragen, damit ihr jemaden einladen dürft, da ihr ja für diese Person bürgen müsst.


Soweit ich weiß, kannst du für eine VE keinen pauschalen Betrag nennen. Von deinem Einkommen werden Miete,und eventuell anfallende Kosten für im Haushalt lebende Personen abgezogen..Das was am Ende über bleibt ist dann ausschlaggebende für die Erteilung..zumal das von Bundesland zu Bundesland auch unterschiedlich ist

Re: Besuchervisum.... [Re: LOE090716] #245277
01/04/2008 13:34
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majnuna_kbira Offline
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Bei unserer ABH wurde mir gesagt, dass das monatliche Nettoeinkommen 1.500 € betragen muss. Deswegen habe ich ja geschrieben, dass Sina am besten nochmal bei IHRER ABH anruft ;\) !

Lg Sasa





Re: Besuchervisum.... [Re: majnuna_kbira] #245292
01/04/2008 14:06
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Guten Tag,

war schon lang nicht mehr hier, aber da ich jemanden zu mir nach hause einladen will, dachte ich, ich schau mal nach ähnlich themen...

also meine AHD hat gesagt ich muss ein Nettoeinkommen von 1300€ nachweisen und eine verpflichtungserklärung unterschreiben-mehr nicht.

könnt ihr mir tips bzgl. der versicherungen geben, evtl. schon erfahrung mit versicherungen für ausländische gäste gemacht?

ich habe nur bei der hanse merkur eine versicherung dafür gefunden, da war krankenversicherung und Haftplicht mit oder ohne Unfallversicherung bei.

LG
Kiara

Re: Besuchervisum.... [Re: Kiara] #245295
01/04/2008 14:11
01/04/2008 14:11
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früher war´s beim ADAC am günstigsten - die Versicherung heißt "Incoming-Versicherung" und hatte für 4 Wochen 46 Euro gekostet.


Mag sein, daß Stille Zufriedenheit sei; doch ich sage euch, daß gerade in der Stille Widerstand, Auflehnung und Verachtung wohnen.
*Khalil Gibran*
Re: Besuchervisum.... [Re: Kiara] #245299
01/04/2008 14:21
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majnuna_kbira Offline
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 Original geschrieben von: Kiara

also meine AHD hat gesagt ich muss ein Nettoeinkommen von 1300€ nachweisen und eine verpflichtungserklärung unterschreiben-mehr nicht.



Siehst du @armsofanangel
Hier sind es nur 200 € weniger als bei unserer ABH...





Re: Besuchervisum.... [Re: majnuna_kbira] #245301
01/04/2008 14:26
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du hast den Fingerzeig vergessen

es ist trotzdem so, dass eine VE von mehreren Faktoren abhängig gemacht wird..nicht jeder hat Kinder für die er noch zusätzlich aufkommen muss, nicht jeder zahlt die gleiche Miete..am Ende zählt, was übrig bleibt..oder warum muss man zur VE Mietvertrag etc. mitbringen?

In dem Sinne
Viel Glück

Re: Besuchervisum.... [Re: LOE090716] #245304
01/04/2008 14:40
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majnuna_kbira Offline
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Hier gibt's keinen Finger, hihi!
War auch nicht böse gemeint! \:\)





Re: Besuchervisum.... [Re: LOE090716] #245306
01/04/2008 14:46
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bulbul Offline
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wir haben mal meinen schwager eingeladen.

bei der einladung bzw verpflichtungserklärung musste ich neben meinen 3 letzten verdienstabrechnungen im vorhinein auch so sachen wie miete, etc angeben, damit die schauen können, ob das einkommen insgesamt ausreicht....

die krankenversicherung und das flugticket hatte sich mein schwager selber vor ort organisiert. was das gekostet hat, weiß ich aber nicht....

und er hatte sogar das visum bekommen, obwohl nicht verheiratet und im grunde im besten alter um zu heiraten (mitte 20)....

Re: Besuchervisum.... [Re: bulbul] #245310
01/04/2008 14:56
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danke, dass mit dem Mietvetrag wurde mir nicht gesagt, man bucht doch kein ticket, wenn man nicht weiß, ob man ein visum bekommt, das muss doch auch ohne gehen, oder?

Re: Besuchervisum.... [Re: Kiara] #245313
01/04/2008 15:00
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man muß eine Reservierung vorzeigen - die bekommt man aber im Reisebüro in TN so ausgestellt.. kein Problem - ist wie ein kleiner "schmierzettel" bei uns, auf dem Name und Flugdaten stehen...


Mag sein, daß Stille Zufriedenheit sei; doch ich sage euch, daß gerade in der Stille Widerstand, Auflehnung und Verachtung wohnen.
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Re: Besuchervisum.... [Re: Vic] #245381
01/04/2008 22:30
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nochmal zum thema VE:
da ich seit ende 2004 wieder in sachsen lebe, war mir auch angst und bange, dass mein verdienst nicht ausreichen könnte, da der doch um einiges unter dem in FFM liegt.
ich war letzten oktober hier beim bürgerservice, ich musste nicht zur ABH. der bürgerservice ist quasi die örtliche außenstelle des landratsamts - zu letzterem zählt auch die ABH.
ich musste die letzten 3 verdienstbescheinigungen vorlegen, die unbefristetheit meines arbeitsvertrags belegen (also hab ich den mitgenommen), meinen mietvertrag mitbringen. außerdem wurde gefragt, ob kinder in meinem haushalt leben und wer noch. da kindergeld und unterhalt(svorschuss) auch als nettoeinkommen zählen und andererseits pro im haushalt lebender person pauschalbeträge für die lebensführung abgezogen werden.

wie hoch die beträge sind, weiß ich nicht. die dame meinte auch, dass der rechner das automatisch anhand der eingespeisten daten (bundesland, ort, gehalt, miete, unterhaltsvorschuss, kindergeld, personenzahl) errechnet.
am ende steht da nur lapidar "die Liquidität der einladenden Person ist ausreichend".
oder eben auch nicht.

bei mir war sie das... und ich selber seh das gg monatsende immer etwas anders *zwinker*

ach ja, ausweisen musste ich mich auch. und es ist ganz ratsam, wenn man neben namen und adresse des eingeladenen auch dessen reisepas-nummer parat hat. so ist die VE tatsächlich nur auf die eine person mit dem einen pass gültig... ich für mich fand das sicherer... zumal dann auch das amt sieht, dass man eben nicht nur grad den namen so halbwegs weiß...

sandra