bzgl Arbeiten mit Hochzeitsvisum kenne ich mich nicht aus, wobei ich es mir nicht vorstellen kann, dass jemand mit einem Hochzeitsvisum die Arbeitserlaubnis erhält, aber das wie gesagt nur Vermutungen.
Führerschein ist sechs Monate gültig. Es muss auf jedem Fall eine theoretische und praktische Prüfung gemacht werden, allerdings ohne Pflichstunden. Mein Mann mußte trotzdem drei praktische Fahrstunden belegen, alleine weil der Fahrlehrer wissen wollte wie er fährt - war in meinen Augen auch richtig so. Theorie kommt drauf an, ob er die Prüfung in deutsch, französisch oder arabisch (was die teuerste Variante ist) ablegt. Allerdings ist das Stand von vor fünf Jahren.