Original geschrieben von: Habiba50
Hi AliBaba,
die Mietkaution muß nicht in einer Summe zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlt sein, sondern kann in mehreren (3? ) Raten gezahlt werden! Dies ist die aktuelle Lage nach dem Wohngesetz, egal, was in dem Mietvertrag steht - es darf diese Ratenzahlung nicht verwehrt werden!
LG habiba


Hallo Habiba,

Yep, das stimmt. Aaaaber: Wenn der Vermieter die Auswahl hat, und die hat er bei ner günstigen Wohnung, bedarf es nicht vieler Phantasie um zu erahnen, wer den Mietvertrag bekommt... der, der in Raten zahlen möchte/muß oder der, dem die Kaution in bar mal so aus der Tasche "fällt"...
So sieht es leider in der Praxis aus. Im Osten hat man damit vielleicht noch Glück, aber hier???

LG, Alibaba