Hi AliBaba,
die Mietkaution muß nicht in einer Summe zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlt sein, sondern kann in mehreren (3? ) Raten gezahlt werden! Dies ist die aktuelle Lage nach dem Wohngesetz, egal, was in dem Mietvertrag steht - es darf diese Ratenzahlung nicht verwehrt werden!
LG habiba


Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt.
Christian Morgenstern
Es gibt zwei Motive menschlichen Handelns: Eigennutz und Furcht.
Napoleon