Hi AliBaba,
die Mietkaution muß nicht in einer Summe zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlt sein, sondern kann in mehreren (3? ) Raten gezahlt werden! Dies ist die aktuelle Lage nach dem Wohngesetz, egal, was in dem Mietvertrag steht - es darf diese Ratenzahlung nicht verwehrt werden!
LG habiba