Hallo Prinz,
warum sollten diese Zeitung dies tun?
Pressefreiheit heißt doch freie Entscheidung was gedruckt wird.
In Deutschland ist die Pressefreiheit im Grundgesetz in Art.5 Abs.1 S.2 verankert:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Der Begriff der Presse umfasst dabei alle Druckerzeugnisse, die sich zur Verbreitung eignen, unabhängig von Auflage oder Umfang. Geschützt ist der gesamte Vorgang von Produktion und Verbreitung (vgl. Pressegrosso-Urteil), sowie auch das Presseerzeugnis selbst (siehe Spiegel-Urteil). Die Pressefreiheit bedeutet deshalb auch, dass Ausrichtung, Inhalt und Form des Presseerzeugnisses frei bestimmt werden können, aber auch, dass Informanten geschützt werden und das Redaktionsgeheimnis gewahrt bleibt. Die Pressefreiheit unterscheidet auch nicht zwischen seriöser Presse und Boulevardmedien (siehe Lebach-Urteil). Das inhaltliche Niveau kann aber in der Abwägung mit anderen Rechtsgütern eine Rolle spielen, wo lediglich der oberflächlichen Unterhaltung dienende Presseerzeugnisse unter Umständen weniger stark ins Gewicht fallen als ernsthafte Erörterungen mit Relevanz für die öffentliche Auseinandersetzung (vgl. Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung und Journalistische Sorgfaltspflicht).
Anders als die Meinungsfreiheit umfasst die Pressefreiheit nicht den Schutz von Meinungsäußerungen an sich. Neben der abwehrrechtlichen Dimension beinhaltet die Pressefreiheit aber auch eine Institutsgarantie für eine freie Presse, deren Rahmenbedingungen der Staat z.B. durch Konzentrationskontrolle, sichern muss (vgl.Spiegel-Urteil, Blinkfüer-Entscheidung).
Die Pressefreiheit konkretisiert sich zum Beispiel in einem eigenen Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO, § 383 ZPO) für Journalisten , die auch nur unter erschwerten Bedingungen abgehört werden dürfen. Auch ist der Zugang zum Beruf des Journalisten nicht staatlich reglementiert - private Journalistenschulen bilden in eigener Regie und ohne staatlichen Einfluss Journalisten aus.
Fraglich ist, wie die neuen medialen Erscheinungsformen von Presse, wie etwa die online-Presse, digitale Zeitungen usw. einzuordnen sind. Hier ist zu diskutieren, ob diese unter den Begriff der Presse gefasst werden können.
http://de.wikipedia.org/wiki/Pressefreiheit