Dann natürlich noch die Umstände dass ein Ausgewiesener wieder einreisen darf. Nachdem er seine Tochter Zwangsverheiratet hat und bereits ausgewiesen wurde!!Bei oben genannten Zitat teile ich deine Meinung absolut. Was eine Rente betrifft, die auf medizinischen Fakten beruht, möchte ich doch denken, das da nachweisbare Gründe vorliegen werden und es nicht in Ordnung ist, pauschal jemandem Sozialbetrug vorzuwerfen. Wenn es denn so sein sollte, wird es genügend Schweizer geben, denen man dann auch sowas vorwerfen müsste. In Zusammenhang mit der Problematik Zwangsheirat finde ich nicht, das das was zu sagen hat.
