Liebe Babsi,

wir haben gerade mit der tn. Mietwagenfirma telefoniert, bei der wir immer mieten.

Alle Mietwagenverträge sind in TN einheitlich auf eine maximale Haftung von 800 TND begrenzt. Mehr kann sich die Mietwagenfirma nicht bei Dir holen.
Zwei Ausnahmen gibt es: Der Fahrer war beim Unfall betrunken, unter Drogen, o.ä. oder der Fahrer war nicht in den Mietwagenpapieren miteingetragen.

Du musst sofort darauf bestehen, dass Dir die Mietwagenfirma eine Kopie Deines Vertrages faxen lässt - auch wenn die Papiere beim Anwalt sind, muss das möglich sein. Die wollen Dir den Vertrag nur nicht geben, damit die Widerspruchsfrist bei Deiner Kreditkartenfirma abläuft. Wenn die sich absolut stur stellen, lass Dir von irgendjemandem eine Kopie eines x-beliebigen tn. Mietwagenvertrages geben. Die Klausel zur Haftungsbegrenzung ist in allen Verträgen identisch.

Ich hoffe, Du kriegst das in den Griff. Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich, gerne auch per PN. Ich werde versuchen Dir mit Infos zu helfen, so gut ich kann.

[winken2] Ailia