Bet-Erlaubnis: Kritik selbst von Muslimen
Gerichtsbeschluss sorgt für heftige Debatte - Politiker und Elternvertreter befürchten Probleme bei der Integration
Von Regina Köhler
Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Dienstag verkündet, dass ein muslimischer Schüler des Diesterweg-Gymnasiums Wedding einmal täglich sein Gebet nach islamischem Ritus in der Schule, aber außerhalb der Unterrichtszeit abhalten darf. Um diesen Beschluss ist jetzt eine heftige Diskussion entbrannt.
Die Schule halte sich an die einstweilige Anordnung des Gerichts und habe dem Schüler einen geeigneten Raum zur Verfügung gestellt, sagte Barbara Grenzius, stellvertretende Schulleiterin der Diesterweg-Schule. "Wir hoffen, dass die Debatte das Thema Integration erneut in den Vordergrund bringt", fügte sie hinzu.
An ihrer Schule gebe es Schüler 30 verschiedener Nationalitäten, die tolerant miteinander umgingen. Etliche, darunter viele Schüler muslimischen Glaubens, befürchteten nun allerdings, dass das friedliche Miteinander gefährdet werden könnte, wenn sich bestimmte Tendenzen durchsetzen würden. Schließlich gebe es an der Schule Schüler verschiedener Glaubensrichtungen, die alle andere Gewohnheiten hätten, wenn es um das Praktizieren ihres Glaubens gehe.
"Die Bildungsverwaltung kann innerhalb von 14 Tagen gegen den Beschluss Beschwerde einlegen", sagte Stephan Groscurth, Sprecher des Verwaltungsgerichts. In diesem Fall würde das Oberverwaltungsgericht entscheiden, ob der Beschluss richtig ist. Bis dahin müsse die Schule dem Beschluss nachkommen. Ein endgültiges Urteil werde im Hauptverfahren gefällt, das im Laufe des Jahres stattfinden dürfte.
Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) hat gestern eine Prüfung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts angekündigt.
Der Schüler Yunus M. (14) war im vergangenen November aufgefallen, als er mit sieben anderen in einer Pause in der Ecke eines Flurs gebetet hat. Die Schulleitung des Diesterweg-Gymnasiums hat sich daraufhin gegenüber den Eltern auf das Neutralitätsgebot des Staates berufen und weitere religiöse Bekundungen in der Schule untersagt. Das bewog den Schüler und seine Eltern, dagegen vor Gericht zu klagen.
Beschluss dient nicht der Integration
Bernd Böttig, Schulleiter der Eberhard-Klein-Hauptschule in Kreuzberg, befürchtet, dass etliche Schulen Probleme bekommen könnten, wenn mehr Eltern Gebetsräume fordern. Schon die Fastenzeit sei nicht einfach, weil sich die Schüler in dieser Zeit nur schwer auf den Unterricht konzentrieren könnten, sagte er.
"Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wird die Kluft zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen in dieser Stadt vertiefen", warnte Özcan Mutlu, bildungspolitischer Sprecher der Grünen. Die Vorgabe des Gerichts sei weltfremd. Viele Schulen hätten nicht die Möglichkeit, entsprechende Gebetsräume einzurichten. "Hinzu kommt, dass Gebetszeiten im islamischen Glauben stets variieren und es den Schulen unmöglich sein dürfte, auf derart religiös-weltanschauliche Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen", so Mutlu.
Teilnahme am Sportunterricht verbindlich
Auch Detlef Bathe, Gesamtelternvertreter der Diesterweg-Schule, hat Bedenken. "Klar ist, dass jeder seine Religion ausüben darf. Das steht im Grundgesetz", sagte er. Fraglich sei aber, ob die Schule dafür der richtige Ort ist.
Safter Cinar, Vorsitzender des Türkischen Elternvereins, geht davon aus, dass künftig mehr Schüler in der Schule beten wollen. "Grundsätzlich habe ich nichts dagegen", sagte er. "Klargestellt werden muss allerdings, dass, wenn sich die Eltern diesbezüglich auf das Grundgesetz berufen, sie andererseits auch verpflichtet sind, ihre Töchter am Sexualkunde- und Sportunterricht teilnehmen zu lassen." Die Schulen dürften es nicht mehr hinnehmen, wenn dies nicht geschehe.
Aus der Berliner Morgenpost vom 13. März 2008
Quelle:
http://www.morgenpost.de/content/2008/03/13/berlin/951809.html