@tunsi2004, Souheib, ExMoujahed,farhoud,layth u.u.U.a. :
Leider nein, aber man kann rein theoretisch Unkosten die durch das Vorbereiten einer Eheschliessung, die dann nicht stattfand, wieder einklagen. Damit hätte sich dann aber auch jede weitere Erörterung der Zukunft erledigt.
MfG