@tunsi2004, Souheib, ExMoujahed,farhoud,layth u.u.U.a. :

Leider nein, aber man kann rein theoretisch Unkosten die durch das Vorbereiten einer Eheschliessung, die dann nicht stattfand, wieder einklagen. Damit hätte sich dann aber auch jede weitere Erörterung der Zukunft erledigt.

MfG



Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.

Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.