Antwort auf:
Sie müssen dann aber noch zusammenleben, Wohnung und Arbeit nachweisen und den Sprachtest zur Einbürgerung-dies ist das Sprachzertifikat in der Stufe B1- erfolgreich bestanden haben!

Als Alternative werden auch andere Abschlüsse anerkannt. Ich habe schließlich auch kein Sprachzertifikat B1. ;\) Ich muss wirklich sagen, dass die Sachbearbeiter (in Stuttgart) sehr nett sind.
LG,
annadi