Hallo !
Also nach meinem Wissen können Ehepartner von Deutschen Staatsangehörigen nach dem neuen Gesetz nach drei Jahren den Antrag auf Einbürgerung stellen. Sie müssen dann aber noch zusammenleben, Wohnung und Arbeit nachweisen und den Sprachtest zur Einbürgerung-dies ist das Sprachzertifikat in der Stufe B1- erfolgreich bestanden haben!
LG norbi