Vic, schreibst du über die Einbürgerung 
oder über unbegrenztes Aufenthaltserlaubnis???
Ich habe es bis jetzt so gehört / miterlebt, dass man nach 3 Jahren mit der/m Deutschen verheiratet eine unbegrenzte 
AE bekommt. 
Die Ausländer, die in DE leben, haben nach 8 Jahren Aufenthalt die Möglichkeit die deutsche 
Staatsangehörigkeit zu beantragen. (Wenn bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sind - Wohnung, Arbeit, Sprache). Nach dem Sprach + Orientierungskurs verkürzt sich die Zeit auf 7 Jahre. Soweit stimmt es sicher.
Dass diejenige, die mit deutschen verheiratet sind, auch früher die Staatsangehörigkeit beantragen können, ist mir neu. Ich würde sehr gern mehr davon erfahren. Danke schon Mal im Voraus.  
