Hi,

bei uns war das so, dass meinem Mann freigestellt worden ist, aufgrund seiner guten Deutschkenntnisse, einen Sprachkurs (Integrations- und Orientierungskurs) zu besuchen. Auch ohne diesen Kurs hätte er somit die Einbürgerung beantragen können, nach einer gewissen Zeit. Als wir bei der Ausländerbehörde waren und zu dem Thema nachgefragt haben (und auch das erste Visum nach der Hochzeit zu beantragen) hat mein Mann einfach viel selbst gesprochen und nachgefragt. Er musste dort keinen Test machen oder so... die meinten einfach, er bräuchte den Kurs, wenn er nicht wollte, nicht machen.
Er hat ihn trotzdem belegt. Wir haben ihn bei der Familienbildungsstätte gemacht. Da musste er an einem Tag hin; ich durfte zur Hilfe sogar mit; und einen kleinen Einstufungstest machen. Da kamen dann Bilder dran und er sollte hinschreiben, was das ist. Es geht denen dabei nicht um die genaue und korrekte Schreibweise, sondern darauf, ob er die Wörter kennt. Es kamen auch noch einige mehr Fragen dran. Leichte Dialoge als Lückentest, etc. Nach diesem Test wurde er dann eingestuft und wurde so einer Klasse zugeteilt. Dann hat er 6 Monate täglich 4 Stunden die "Schule" besucht und hat dann den Abschlusstest gemacht und mit 92 % bestanden. War also echt nichts großes und nicht schwer.
Wenn er dieses Zertifikat vorlegt, dann ist es eine der 3 Auflage, die Deuschland zur Einbürgerung stellt.
Deutsche Sprachkenntnisse, Wohnung, Arbeit... dann dürfte das eigentlich alles klappen.
Viel Glück und viele liebe Grüße
DaNila


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