die ausstellung des ehefähigkeitszeugnisses ist ja keine heiratsurkunde oder dieser gleich gestellt. es bedeutet ja im grunde nicht, dass man zwingend heiraten muss. es ist einfach nur n papier auf dem steht, dass man heiraten darf....

bei mir kann es aber auch sein, dass die situation anders ist bzw war.... wohne in d´land, bin aber österreicherin. deswegen wurde mir auch von dem standesamt an meinem geburtsort das ehefähigkeitszeugniss ausgestellt. dieses erlaubnisschreiben der botschaft mussten wir uns auch an der ösibotschaft in tunis abholen.... ich hatte im grunde vor der heirat mit keiner dt behörde was zu tun....

als ich nach der hochzeit wieder in d´land war, wollte ich meine heirat beim bürgeramt eintragen lassen. die meinten aber, dass die das erst eintragen können, wenn mein mann hier ist. ich war für die also bis dahin unverheiratet.