So habe nachgefragt also ich bin verheiratet auch in DE

Das ist eine Antwort die ich aus einem andern Forum bekommen habe:
Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, eine im Ausland geschlossene Ehe ist automatisch auch in D gültig. Die Aussage "die Ehe ist in Deutschland anerkannt / nicht anerkannt" ist also im Grunde Unsinn.
Aber: Um aus der Ehe Rechtsfolgen abzuleiten (z.B. Eintrag im Melderegister oder in der Lohnsteuerkarte), mußt Du der zuständigen Behörde glaubhaft machen, dass Du verheiratet bist, dazu dient in der Regel die Heiratsurkunde. Ist bei inländischen Ehen im Prinzip genauso, nur dass bei ausländischen Urkunden zusätzliche Anforderungen hinzukommen kömmen (Apostille, Übersetzung, etc.), bevor sie in D als Beweismittel akzeptiert werden.
Und es ist auch bei vielen anderen Dingen so. Nehmen wir z.B. an, Du bekommst ein Kind. Ohne Registrierung, Geburtsurkunde etc. kannst Du es weder in Deine Lohnsteuerkarte eintragen lassen noch kannst Du Kindergeld beantragen. Und wenn das Kind im Ausland geboren ist, mußt Du die Geburtsurkunde ebenfalls übersetzen lassen. Natürlich bist Du (in D und anderswo) die Mutter des Kindes, unabhängig davon, ob Du die Übersetzung vorlegst oder nicht.
Im Behördenalltag wird das natürlich gern etwas verkürzt.
Aus "Ohne übersetzte Urkunde darf ich Ihren neuen Familienstand nicht ins Melderegister eintragen." wird erst "Ohne Übersetzung kann ich Ihre Heirat nicht anerkennen.", dann "Ohne Übersetzung gelten Sie bei mir weiterhin als nicht verheiratet" (*), und zuletzt "Ohne Übersetzung sind Sie in D nicht verheiratet."
So ich denke jetzt sind wir alle etwas schlauer

Aber trotzdem komisch , verstehe einer mal unsere Behörden
