bei mir haben die dt behörden erst den verheirateten-status eingetragen, als mein mann hier war und wir zusammen beim bürgerbüro waren und ihn angemeldet haben.....

vorher galt ich für die dt behörden nicht als verheiratet. und auch erst ab diesem zeitpunkt konnten wir meine steuerklasse ändern.....

auch wenn die treadbeginnerin in tn noch verheiratet ist, hat sie hier keine probleme, da sie für die dt behörden nicht als verheiratet gilt..... auch kann ihr exfreund mit der heiratsurkunde in d´land keinen mist bauen, da sie, sofern er fzf beantragen würde, hier von der abh angeschrieben werden würde und er nach rücksprache mit der abh das visum zur fzf eh nicht bekommen würde....