Ein Arbeitsverhältnis ist KEINE Voraussetzung für die Erteilung eines Visums. Anstelle dessen können auch die entsprechenden Unterlagen (Arbeitsbescheinigung, Lohnabrechnung, Versicherung, Mietbescheinigung, etc.) desjenigen beigebracht werden, der diese Person unterhält, also deren Lebensunterhalt sicherstellt.
Da wird natürlich dann darauf geschaut, daß diese unterhaltsgebende Person den Unterhalt auch tatsächlich leisten kann und leistet, und es nicht nur behauptet.