Original geschrieben von: Habiba50

Was ich nur nicht verstehe - das Kindergeld steht doch nur einem Elternteil zu und nicht dem Kind, oder?? Daß die Eltern es dann "weiterreichen" ist ja was anderes, aber ein Kind kann doch das Kindergeld nicht beantragen?! Klärt mich auf!
CouCou - hast eine Mail

bei uns in B.-W. ist es auf jeden Fall so. Kindergeld kann nur ein Elternteil beantragen. Meine Jüngste hat noch Anspruch auf KG. Dies muss ich bei Bedarf immer wieder beantragen und es wird ihr nur aus dem Grund direkt überwiesen, weil ich es der Kindergeldkasse schriftlich so mitgeteilt habe. Sie hat auch keinen Wohngeldanspruch, bekommt ansonsten nur noch Bafög vom Staat.


Was wir wissen ist ein Tropfen. Was wir nicht wissen ist ein Ozean. (Newton)