Genau wie Mittelmeer es sagt, ist es.
Die Verwandten 1. Linie sind natürlich unterhaltsverpflichtet, bevor der Staat eintritt.
Nur wenn da nichts zu holen wäre, käme evtl. ergänzendes AlgII in Betracht.
@ Claudia: Coucou wohnt in Berlin, die Stadt muss nicht so um Mieter buhlen wie Gera, leider...