Du gehst zum entsprechenden Amt (Einwohner- oder Ausländer- weiss grad nicht welches das war) und machst eine Verpflichtungserklärung für ihn.
Hallo
Muss in Deutschland die einladende Person die Verpflichtungserklärung besorgen? Ich habe noch vor einem Jahr in einer Abteilung gearbeitet, wo wir diese Gesuche bearbeiten/kontrollieren/entgegennehmen mussten. Hat uns jemand gefragt, wo er/sie so eine Verpflichtung herholen kann, war unsere Antwort:
Der Besucher (also in diesem Fall der Tunesier) muss in seinem Land auf die Botschaft.
Dort bekommt er das nötige Formular.
Nun seine Personalien ins Formular schreiben + wieder abgeben. Dann wird es vom Ausland in die Schweiz geschickt. Vom Amt für Migration geht es in die Einwohnerkontrolle der Gemeinde, nach Kontrolle durch die Gemeinde wird es zurück an das Amt für Migration gesendet – wo dann die endgültige Entscheidung gefällt wird.
Würd mich interessieren, ob das bei euch anders ist.
LG Pina