...Sie ist nicht verpflichtet, davon etwas zum Familienunterhalt beizusteuern...

Oh doch, das ist sie sehr wohl, kraft Gesetzes sogar - und zwar dann, wenn sie es nach ihren Verhältnissen (gutebezahlte Arbeit, Vermögen) kann.
Daß viele Frauen daher lieber nicht arbeiten gehen, oder nur Aushilfstätigkeiten annehmen, behauptet dann allerdings nur ein Schelm. :-)