Soweit ich weiß, hängt es nicht vom Gehalt ab. Man kann sich sozusagen freikaufen [daumen2] , indem die verkürzte Variante auswählt (21 tage) und eine entsprechende Summe zahlt (weiß nicht wieviel).

Es gibt auch andere Bedingungen, die einen befreien können (z.B. älter als 28, Vaterschaft, Einzelkind seiner Eltern, Ausbildung, Krankheit...)

Auskünfte hierzu müssten normalerweise bei allen Militär-Attachés der Botschaften (nicht Konsulate) abgerufen werden können.

Viel Glück [Smile]

LG, [winken3]

Prinz, der eigentlich kein Prinz ist [lachen4]